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Versicherungsarten

Die Versicherung kann auch als Risikoübernahme bezeichnet werden, denn die Versicherungsgesellschaft übernimmt in Kopf einer gut ausgerechneten Summe die mögliche Risiken eines Falles über. Der Versicherungsnehmer zahlt dem Versicherer einen bestimmten Beitrag ein um nach dem Eintritt des Versicherungsfalles finanziellen Schutz zu bekommen, um in dieser schweren Zeit geldliche Hilfe zu bekommen. Der Versicherungsfall wird nur bei einigen Personen eintreten, darum ist es möglich solche Risiken finanziell übernehmen zu können, denn das Geld wird sicher ausreichen, und man kann daneben auch Profit machen.
Auf dem deutschen Versicherungsmarkt kann man zahlreiche, ganz verschiedene Versicherungen abschließen. Diese werden folgender Weise klassifiziert:

Sozial- und Individualversicherung

Sozial- und Individualversicherung – bei der Ersten handelt es sich um gesetzliche Absicherungen, meist Pflichtversicherungen, die infolge der unterschiedlichen Umständen obligatorisch sind; die Individualversicherung ist dagegen eine freie Absicherung, wobei die Beziehung des Versicherers und Versicherungsnehmers durch einen privatrechtlichen Vertrag markiert wird.
Personen- und Nichtpersonenversicherung – Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen sind Personenversicherungen, während Sach- und Vermögenversicherungen als Nichtpersonenversicherungen betrachtet werden.
Die Versicherung gehört zu der menschlichen Gesellschaft einfach dazu, man sollte ebenso wie jede andere Person mit dieser Möglichkeit leben.
Schadens- und Summeversicherungen

Schadens- und Summeversicherungen – die Schadensversicherungen erstatten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsnehmer den tatsächlichen Schadenswert zurück, wie zum Beispiel bei der Kranken- oder Haftpflichtversicherung, während man bei den Summenversicherungen einen vorher vereinbarte, in dem Vertrag fetgehaltene Summe ausgezahlt bekommt, wie auch bei der Lebens- oder Unfallversicherung.

Aktiven- und Passivenversicherung

Aktiven- und Passivenversicherung – diese Klassifizierung gilt nur für die Schadenversicherungen, wobei die Sachwerte geschützt werden, und darum auch über Aktivenversicherungen die Rede ist oder wobei die Schadenersatzansprüche Dritter abgeschlossen werden, und daher über Passivenversicherungen gesprochen wird.

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