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Risikolebensversicherung


Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist eine Risikolebensversicherung eher nicht als Altersvorsorge oder zur Ansparung von Kapital geeignet, sondern dient ausschließlich der Absicherung der Hinterbliebenen. Vom Prinzip her ist die Risikolebensversicherung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung vergleichbar. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Beiträge ein, wobei die Beitragshöhe von seinem Alter, seinem Geschlecht, seinem Gesundheitszustand sowie der Versicherungssumme und der Vertragslaufzeit abhängt.

Die Versicherungsleistung, also die Auszahlung der Versicherungssumme, erfolgt jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Versicherungsvertrages verstirbt. Im Erlebensfall erfolgt keine Leistung. Dennoch bietet die Risikolebensversicherung einige wichtige Vorteile. Die Beitragshöhe ist in aller Regel sehr gering, was bedeutet, dass die Hinterbliebenen bei günstigen Beiträgen abgesichert werden können. Daneben kann die Risikolebensversicherung auch zur Absicherung von Krediten verwendet werden. Des weiteren ist der volle Versicherungsschutz bereits ab der ersten Beitragszahlung gewährleistet. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt somit unabhängig davon, wie lange und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer bereits Beiträge einzahlt, wobei die Höhe der Leistung im Todesfall garantiert ist.

Häufig bieten die Versicherungsunternehmen an, die Risikolebensversicherung innerhalb der ersten zehn Jahre in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln und somit ohne erneute Gesundheitsprüfung von einer reinen Risikoabsicherung in ein Produkt zur Altersvorsorge zu wechseln. Generell gilt auch bei einer Risikolebensversicherung, dass die Beiträge umso günstiger sind, je früher der Vertrag abgeschlossen wird, auch wenn meist Risikobeiträge, beispielsweise bei Rauchern, erhoben werden können.

Dennoch lohnt sich ein Versicherungsverbleich insbesondere vor Abschluss einer Risikolebensversicherung und hauptsächlich bezogen auf die Höhe der monatlichen Beiträge. Die Leistungen der Versicherungsunternehmen sind nahezu identisch, da ja ausschließlich das Risiko ersichert wird, dass der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt und die Versicherung im günstigsten Fall für beide Seiten, nämlich dann wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, keine Leistung erbringen muss. 



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