| Riester Rente |
In der Dritten Säule der Altersvorsorge spricht man über die private Vorsorge, also über die private Möglichkeiten, wie zum Beispiel private Rentenversicherung, fondsgebundene oder kapitalbildende Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Banksparpläne, Immobilienfonds, aber auch die Rürup- und Riester-Rente gehört in dieser Gruppe. All diese Möglichkeiten bieten finanzielle Hilfe nach dem Austritt aus dem beruflichen Leben an, bieten also eine neue Geldquelle an Stelle des Lohnes.
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Die Zulagen müssen dabei jedoch separat beantragt werden. Der Name der Rente geht auf Walter Riester zurück, den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der die Vorschlag für die erwähnte Rente hatte.
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| Nützliche Eigenschaften |
Hier sind einige nützliche Eigenschaften:
– alle Personen, die zulageberechtigt sind können eine Riester-Rente beanspruchen. Darunter versteht man Personen, wie Arbeitnehmer und Selbstständige die Rentenversicherungspflicht haben, pflichtversicherte Landwirte, Beziher von Lohnersatzgeld oder von Krankengeld, von Vorruhestandsgeld, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, Kindererziehende, Beamte, Soldaten, Richter, Amtsträger usw.
– das Kapital, das für die Riester-Rente angewendet wird, wird bei längerer Arbeitlosigkeit in Rahmen der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtigt
– das Guthaben des Kontos ist vor Pfändung geischert
– in Rahmen der Zulagen unterscheidet man zwei Möglichkeiten: Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug
– die Auszahlung des Kapitals kann nur als Leibrente erfolgen
– man kann beim Rentenbeginn eine dreißig prozentige Teilauszahlung beanspruchen, diese ist aber steuerpflichtig, wie auch die laufenden Rentenzahlungen
– in Falle von inkorrekter Anwendung müssen die Zulagen, und die Steuervergünstigungen ebenso zurückgezahlt werden
– in Falle von Tod noch vor dem beginn der Rentenzahlung müssen die Zulagen zurückgezahlt werden, außer, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag besitz, denn dann kann man die Zulagen übernehmen
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| Weitere Infos |
Die Riester-Rente ist eine gute und ratsame Ergänzung zu der gesetzlichen Rentenversicherung.
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