Für einen privat Versicherten können sich deutliche Vorteile gegenüber der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ergeben. Meist steht im ein wesentlicher umfangreicherer Leistungskatalog zur Auswahl, die Leistungen sind tariflich garantiert und vertraglich fixiert, können also nicht gekürzt oder gestrichen werden und die Beiträge werden unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers berechnet.
Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich bei einer privaten Krankenversicherung dabei um ein privatrechtliches Versicherungsunternehmen. Das bedeutet, dass die Versicherungsverträge und die darin beinhalteten Rechte und Pflichten ebenso wie auch die Grundlagen für die Kalkulation durch das Versicherungsaufsichtsgesetz vorgegeben sind. Zudem wir die private Krankenversicherung, wie alle anderen Versicherungen auch, durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen kontrolliert.
Des Weiteren verzichtet die private Krankenkasse bei Vertragsabschluss auf ihr Kündigungsrecht, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz und die tariflich garantierten Leistungen für den Versicherungsnehmer bei Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrages lebenslang gelten. Als privatrechtliches Versicherungsunternehmen hat die private Krankenkasse zwar mehr Spielraum bezüglich ihres Angebotes und ihrer Vertragsgestaltung, steht jedoch im Gegenzug in Konkurrenz zu anderen Versicherern, was bedeutet, dass sie ihre Kunden durch umfassende Leistungen und günstige Tarife überzeugen muss, um ihre Position auf dem Versicherungsmarkt behaupten zu können.
Kalkuliert die private Krankenkasse falsch oder treten unvorgesehene Ereignisse ein, kann es passieren, dass die PKV in eine finanzielle Notlage gerät. Allerdings gilt dies nicht nur für private Krankenversicherungen, sondern allgemein für alle Versicherungsgesellschaften und auch andere Unternehmen. Mit diesem Hintergrund wurde 2003 eine Auffanggesellschaft, die Medicator AG, von der privaten Krankenversicherungsbranche gegründet.
Diese Auffanggesellschaft hat die Funktion, die Erfüllung der Versicherungsverträge sicherzustellen, falls die private Krankenkasse ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Des Weiteren ist es so, dass ein Versicherungsnehmer, dessen private Krankenkasse zahlungsunfähig wird, in aller Regel problemlos zu einem anderen Anbieter wechseln kann.
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