Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenkasse, die die Beiträge ausschließlich anhand des Einkommens berechnet, wird die Beitragshöhe bei einer privaten Krankenkasse mittels Faktoren wie den gewünschten Versicherungsleistungen, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, dem Risiko für die Versicherung und dem Alter ermittelt. Je älter der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto höher ist die fällige Prämie.
Allerdings bedeutet das Älterwerden während der Versicherungsdauer nicht automatisch auch eine Erhöhung der Beiträge. Dies liegt daran, dass mithilfe der Prämien eine sogenannte Alterungsrückstellung finanziert wird, die das Risiko von höheren Kosten im Alter minimieren soll. Der Beitrag zur privaten Krankenkasse setzt sich aus einem Anteil für die Deckung der aktuell verursachten Kosten und einem Teil für eben jene Alterungsrückstellung zusammen. Zu Beginn der Versicherungsdauer wird die Prämie höher angesetzt als für die Erstattung der Kosten, die der Versicherte verursacht, notwendig ist.
Diese Differenz wird verzinslich angespart. Verursacht der Versicherte im Alter dann höhere Kosten als mit seinen Beiträgen abgedeckt sind, werden die höheren Kosten durch Entnahmen aus der Alterungsrückstellung ausgeglichen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die Beiträge ums höher sind, je kürzer die Zeitspanne für die Ansparung der Alterungsrückstellung ist und erklärt, weshalb für bei Vertragsabschluss ältere Versicherungsnehmer höhere Beiträge fällig werden.
Allerdings können die Beiträge für die private Krankenkasse dennoch steigen, was in erster Linie an steigenden Kosten im Gesundheitswesen und dem medizinischen Fortschritt liegt. Vereinfacht erklärt bedeutet medizinischer Fortschritt und damit eine bessere medizinische Versorgung einen höheren Wert der Versicherung, was sich dann in höheren Beiträgen widerspiegelt.
In der Regel ist es bei einer privaten Krankenkasse jedoch möglich, die Beiträge durch Reduzierungen des Leistungsumfangs oder durch die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung zu senken. Zudem kann der Versicherte nach Erreichen des 65. Lebensjahres meist in einen preisgünstigen Tarif wechseln, der mindestens dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht.
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