Home Artikel Impressum Über uns Sitemap
Artikel 1
...
>>weiterlesen
Artikel 2
...
>>weiterlesen
Artikel 3
...
>>weiterlesen
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Rentenversicherung
Haftpflichtversicherung
Reiseversicherung
Kfz-Versicherung
Berufsunfähigkeit
Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Wozu benötigt man eine Pflegeversicherung?


Eine Private Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit für jeden lohnenswert, um einer möglichen hohen finanziellen Eigenbeteiligung des Versicherten entgegenzuwirken. Eine Pflegebedürftigkeit kann nicht nur im Alter eintreten, sondern z. B. auch durch einen Unfall verursacht werden. Deshalb sollte über den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung bereits frühzeitig nachgedacht werden, um der Familie im Pflegefall nicht zur Last zu fallen.

Da die gesetzliche Grundsicherung in den meisten Fällen nicht ausreichend ist und nur ein Teil der entstehenden Kosten für häusliche oder stationäre Pflege abgedeckt wird, können finanzielle Lücken der Pflegeversicherung geschlossen werden. Eine Pflegeversicherung sichert im Bedarfsfall eine Vielzahl von Leistungen ab, die in Form von Geldzuwendungen oder Sachleistungen erfolgen. Die Leistungen gliedern sich in 3 Pflegestufen und hängen von der Art der Pflege ab – ob beispielsweise ein privater Pflegedienst in Anspruch genommen wird, eine Pflegeperson vor Ort gebucht wird oder ein Heimplatz notwendig ist.

Über die verschiedenen Angebote und Leistungen der einzelnen  privaten Krankenversicherungen sollte man sich vor Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ausführlich informieren und die Bedingungen genauestens prüfen. Ein Vergleich lohnt sich insofern, da der Versicherungsnehmer verschiedene Tarifkombinationen selbst wählen kann. Außerdem bestehen bei den Anbietern große Unterschiede bezüglich der Tarif-Leistungen und den Versicherungsbedingungen. Bei höheren monatlichen Beiträgen erhöht sich demzufolge die Zusatzleistung im Pflegefall. Vor dem Abschluss einer Versicherung ist deshalb zu überlegen, welche Leistungen gewünscht und benötigt werden. Um im Bedarfsfall die Leistungen der Pflegeversicherung zeitnah in Anspruch nehmen zu können, sollte im Fall der Pflegebedürftigkeit innerhalb von 4 Wochen nach deren Eintritt der Antrag als formlose Erklärung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit wird dann durch einen Gutachter der Pflegekasse bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen entschieden.



Artikel 1
...
>>weiterlesen 
Artikel 2
...
>>weiterlesen  
Artikel 3
...
>>weiterlesen  
2008 © VersicherungsArten.Org