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Die Vollkaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Insassen-Unfallversicherung, dem Schutzbrief usw. eine der wichtigsten Autoversicherungen. Diese ist im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung aber eine völlig freiwillige Absicherung, wodurch man sein eigenes Auto finanziell absichern kann. Die Kaskoversicherung kennt zwei Arten: Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Was bietet die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet vollständigeren Schutz als die Teilkaskoversicherung, in Wirklichkeit beinhaltet diese die vollständige Teilkaskoversicherung. Man kann also über zwei verschiedene, separate Vertragsteile sprechen, die ihre eigene Bedingungen haben. Die Teilkaskoversicherung schützt vor Risiken, wie zum Beispiel Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Maderbiss, Kurzschluss, Raub, Diebstahl usw.

Dazu kommen noch die Risiken, die in der Teilkaskoversicherung nicht miteingeschlossen sind, also Vandalismus, böswillige Taten fremder Personen, selbstverschuldete Unfälle, aber auch Schäden verursacht durch eine zahlungsunfähige Person, eine Person, die nicht haftbar gemacht werden kann, oder die nach dem Unfall die Flucht ergriffen hat.

Vollkaskoversicherung vs Teilkaskoversicherung

In Rahmen der Vollkaskoversicherung spricht man im Gegensatz zu der Teilkaskoversicherung über einen Schadenfreiheitsrabatt, und das bedeutet, dass man je wenigere Unfälle hat, desto niedrigere Beiträge muss man bezahlen. Die Höhe der Beiträge kann bis zu 75 Prozent sinken, aber nach einem Unfall kann sich die Situation wieder verändern. Bei der Gestaltung der Beiträge werden auch mehrere Faktore in Acht genommen als bei der anderen Kaskoversicherung, dazu gehört der Fahrzeugtyp, die Regionalklasse des Fahrzeuges und des Wohnortes, die Selbstbeteiligung, aber auch der Schadenfreiheitsrabatt.

Weitere Infos

Mit der Vollkaskoversicherung kommen aber noch einige Pflichten, und zwar muss das Fahrzeug gesetzeskonform verwendet werden, man muss den unberechtigten Gebrauch dieses verhindern und man darf es ohne Fahrerlaubnis nicht fahren, sonst könnte der Versicherer die Zahlung der Versicherungssumme verweigern.

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