Jede Person, die ein Kraftfahrzeug besitz und damit auch auf den Straßen verkehren will muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Diese deckt nähmlich die Schadenersatzansprüche Dritter, wenn man zum Beispiel einen Unfall gebaut hat, wenn man durch die Benutzung des Autos Schäden angerichtet hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist also eine finanzielle Absicherung, wobei der Fahrzeugführer mitversichert wird.
Die gedeckte Schäden sind:
– Personenschäden – darunter wird die Verletzung, gar Tötung anderer Personen verstanden, hierbei handelt es sich um die Kostenübernahme in Falle von Heilungen oder die Zahlung bestimmter Renten bei Invalidität
– Sachschäden – darunter wird die Beschädigung oder Zerstörung gewisser Sachen verstanden, in diesem Fall handelt es sich um die Zahlung der Reparatur oder die der Ersatzteile
– Vermögensschäden – man versteht darunter die finanzielle Nachteile bei einer Person, die durch eigenen Schuld erschienen sind
– immaterielle Schäden – wie zum Beispiel die Zahlung des Schmerzensgeldes
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