| Hausratversicherung |
Die Hausratversicherung ist eine Form der Sachversicherung. Danach kann man also die bewegliche Sachen finanziell absichern, in diesem Fall handelt es sich um die bewegliche Sachen, die man in einem Hausrat finden kann.
Unter Hausrat werden Gegenstände verstanden die im Haushalt:
als Einrichtung dienen, wie zum Beispiel Teppiche, Möbel, Gardinen, gar Bilder
als Gebrauchsgegenstände erwähnt werden, wie zum Beispiel Geschirr, Haushaltgeräte, aber auch Bekleidung
als Verbrauchgegenstände erscheinen, wie zum Beispiel Vorräte oder Nahrungsmittel.
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| Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen |
Dazu gehören weiterhin aber auch das Bargeld, Wertpapiere und die Wertsachen, wie zum Beispiel Schmuck oder Edelsteine. All das wird automatisch in dem Vertrag bei dem Abschluss der Versicherung miteingeschlossen, darauf kommen noch optionell die zusätzlich absicherbaren Sachen, wie zum Beispiel das Fahrrad aus dem Keller oder aus der Garage.
Diese sind also die Gegenstände, Sachen, die durch eine Hausratversicherung abgesichert werden können. Das Risiko ist dabei Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Vandalismus, Raub oder Einbruchsdiebstahl. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles, einer der erwähnten Fällen, werden dann die Leistungen erbracht.
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| Versicherungssumme |
Die Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung, und das bedeutet, dass man keine vorher vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommt, sondern es wird der tatsächlicher Wert des Schadens in Acht genommen, und danach eine passende Summe ausgerechnet und dem Versicherungsnehmer gezahlt. Darauf kommen sicherlich noch die Hotelkosten und die Aufräumungskosten. Außerdem kann man noch die Absicherung zwei weiteren Risiken beanspruchen, diese sind die Elementarschäden und die Überspannungsschäden.
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| Versicherungsort Erweiterung |
Eine weitere vorteilhaftige Möglichkeit in Rahmen der Hausratversicherung ist die Erweiterung des Versicherungsortes. In dem Vertrag steht die Wohnung des Versicherungsnehmers, wenn man aber vorübergehend, zum Beispiel im Sommer, in einer Ferienwohnung zieht, dann kann auch die Hausrat überlegt werden. Der Versicherungsschutz gilt also auch für die Ferienwohnung, das muss aber mit dem Versicherer vereinbart werden.
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