| Die Haftpflichtversicherung |
Wenn man ein bisschen nicht aufpasst, wenn man bisschen unaufmerksam ist schon können ganz schlimme Sachen passieren, wie zum Beispiel ein Unfall. Es war nicht absichtlich, trotzdem ist es passiert und jetzt muss man mit dem gesamten Vermögen für die verursachten Schäden – seien diese Personen-, Sach-, Vermögens- oder immaterielle Schäden – haften. Um nicht erhebliche finanzielle Nachteile zu haben sollte man zumindest eine Haftpflichtversicherung besitzen.
Die Haftpflichtversicherung ist also eine finanzielle Absicherung gegen die Schadenersatzansprüche Dritter, das in ganz unterschiedlichen Fällen mit ganz individuale Haftpflichtversicherungsarten:
|
|
| Kfz-Haftpflichtversicherung |
Tierhaftpflichtversicherung – diese eignet sich für den halter eines Tieres, denn das Tier kann sehr viele Schäden anrichten und dabei muss der Halter die Konsequenzen tragen
Kfz-Haftpflichtversicherung – diese Versicherung ist für die Fahrer, die mit ihrem Kraftfahrzeug auf den Straßen verkehren wollen, denn auch hierbei können viele Schäden erscheinen
Gewässerschadenhaftpflicht – um sich vor Risiken und Schäden finanziell zu schützen, die infolge von Öltanks oder andere gewässerschädliche Substanzen angerichtet werden können
|
|
| Bauherrenhaftpflichtversicherung |
Bauherrenhaftpflichtversicherung – während einem Bau kann man auch viele Schäden anrichten, die mit dieser Versicherung vollständig abgesichert werden können
Arzthaftung – während der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit können manche Schäden vorkommen, wobei der Arzt die Folgen zahlen muss, dabei hilft dieser Art der Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung – wodurch man die finanzielle Risiken abdecken kann, die man in einem industriellen oder gewerblichen Bereich bei einem Unternehmen begegnen kann
|
|
| freiwillige Haftpflichtversicherung |
Die Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zu dem Name und zu der öffentlichen Meinung keine Pflichtversicherung, sondern völlig freiwillig – außer der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Jagdhaftpflichtversicherung –, die Pflicht bezieht sich hierbei auf die Person, die die Schäden angerichtet hat und dafür dem Gesetz nach haften muss.
|
|
|