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DWas bedeutet der Begriff Risikozuschlag


Während die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich anhand des Einkommens errechnet werden, von dem, je nach Beitragssatz, ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag erhoben wird, werden die Beiträge für die private Krankenversicherung risikogerecht kalkuliert. Vereinfacht erklärt bedeutet das, dass die private Krankenversicherung das Risiko beurteilt und die Beitragshöhe aus dem Risiko ableitet, das die Aufnahme des Versicherten bedeutet. Kriterien, die dabei eine wesentliche Rolle spielen, sind das Alter und Geschlecht, der Gesundheitszustand und der gewählte Leistungsumfang.

Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto größer ist sein Risiko zu erkranken und desto höher sind die Kosten, die die Versicherung erwartet. Je mehr Leistungen der Versicherte in seinen Versicherungsschutz integriert, desto höher sind die Kosten, die die Versicherung durch die Inanspruchnahme der versicherten Leistungen kalkuliert. Zudem sind die Beiträge für Frauen in der Regel höher als für Männer, da Frauen durch mögliche Schwangerschaften Kosten verursachen können und statistisch gesehen häufiger einen Arzt aufsuchen als Männer in vergleichbarem Alter.

Allerdings sind die Beiträge für einen jungen Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen wiederum höher als für einen älteren, gesunden Versicherungsnehmer. Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung erfolgt in aller Regel eine Gesundheitsprüfung. Meist erfolgt diese durch das Ausfüllen eines Fragebogens, allerdings kann auch eine ärztliche Untersuchung notwendig werden. Anhand dieser Gesundheitsprüfung ermittelt die PKV den aktuellen Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen des Antragstellers. Liegen beim Versicherungsnehmer ungünstige Voraussetzungen vor, beispielsweise in Form von schwerwiegenden Vorerkrankungen, nicht ausgeheilten oder dauerhaft behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder einem erhöhten Risiko für bestimmte Krankheitsbilder, hat die private Krankenversicherung die Möglichkeit, Risikozuschläge zu erheben, um das erhöhte Risiko damit auszugleichen.

Befürchtet die Versicherung ein zu hohes Risiko, hat sie, im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse, darüber hinaus die Option, bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsschutz auszuschließen oder den Antrag vollständig abzulehnen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass sich die Risikobeurteilung ausschließlich auf den Zeitpunkt bezieht, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Eine Erhöhung der Risikozuschläge aufgrund von schweren Erkrankungen während der Versicherungsdauer ist grundsätzlich nicht möglich. 



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