Die Gesetzliche Krankenversicherung, auch der Basistarif einer Privaten Krankenversicherung – beide Versicherungsmodelle sind dafür bekannt, dass sie eigentlich keinen Schutz für Zahnärzte bieten. Doch es geht nicht darum, bei wem, sondern dass überhaupt jeder Patient bei einer Zahnzusatzversicherung Schutz finden kann. Im Folgenden sollen gewisse Grundsatzfragen geklärt finden: Denn so ganz ohne Vorwissen sollte niemand eine solche private Zahnzusatzversicherung abschließen oder darüber verhandeln. Es ist wie immer bei Versicherungen: Man schätze erst ein, inwiefern man es selbst brauchen könnte.
Immer Hilfe bei medizinischen Notwendigkeiten
Für die wirklich medizinisch wichtigen Behandlungen ersetzt jede private Krankenzusatzversicherung fast alles – mehr jedenfalls als eine gesetzliche. Aber: Keine Versicherung zahlt vollständig eine Zahnbehandlung. Jede Zahnzusatzversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten (auch für Zahnersatz) – je medizinisch notwendiger die Behandlung ist (und je näher sie den versicherungsrechtlichen Vertragsbestimmungen kommt), desto mehr wird gezahlt. Kosmetische Leistungen sind nicht medizinisch notwendig, werden also nicht gedeckt. Füllungen, Kieferorthopädie und Prophylaxe ergeben sich bei jeder Zahnzusatzversicherung ebenfalls nur anteilig – so etwas bei einem Vertragsabschluss bereits direkt durchzuspielen und abzufragen, ist hier unbedingt wichtig.
Zahnbehandlungen: Fairness wird versichert
Die Zahnzusatzversicherung kann nicht für Behandlungen abgeschlossen werden, die gerade laufen. Vertragsbedingungen sind zudem bei manchen Versicherern, dass die erste Behandlung erst acht Monate nach Vertragsabschluss abgerechnet werden kann: oft geht es auch um ganz bestimmte Bedingungen, die Versicherungen für die ersten zwei bis sechs Jahre der Mitgliedschaft zugrunde legen. Umso wichtiger, dass man nur ein Angebot wählt, welches als "Zahnzusatzversicherung im Test" mit dem Prädikat "sehr gut" bewertet wurde. Dann kann man sich auf Fairness verlassen. Damit man hier keinen Fehler macht, hat man als Verbraucher keine andere Wahl, als sich von Dritten gut beraten lassen: Hier stehen die üblichen Stellen, aber auch für diesen Fall die Webseite ihre-zahnzusatzversicherung.net in informativer und seriöser Art und Weise zur Verfügung.
Wie immer: Der gute Verbraucher handelt durchdacht
Natürlich kann man Versicherungen dieser und jeder anderen Art über das Internet abschließen: Ohne einen Versicherungsvertreter jemals gesehen zu haben, hat man dennoch einen vollständigen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Betrachtet man die Zahnzusatzversicherung im Vergleich, ergeben sich Preisunterschiede, die nicht gleich nachvollziehbar sind. Also immer nachfragen, anrufen, e-mailen: Es gibt keine Grenze nach oben, wie oft man sich ein Leistungsangebot erklären lassen darf. Auch hier gilt nämlich: Es ist nicht "der Markt", sondern es sind die Geschäftsbedingungen des einzelnen Versicherers, die die Tarife festlegen. Am besten: AGB schon online durchlesen und vergleichen.
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