Kassenpatienten haben beim Zahnersatz das Nachsehen: Die Regelleistungen sehen für Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss vor, der nicht mehr prozentual an die Kosten gebunden ist. Die Folge: Der Patient hat einen größeren Eigenanteil zu tragen und zahlt bei teurem Zahnersatz im Durchschnitt die Hälfte der Kosten aus eigener Tasche. Da Zahnersatz schnell mehrere Tausend Euro kosten kann, lohnt sich eine zusätzliche Zahnversicherung. Doch hier ist nicht jeder Vertrag lukrativ. Damit sich der Vertragsabschluss bezahlt macht, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
Die Zahnversicherung bietet Kassenpatienten die Möglichkeit, den Kostenanteil von Zahnleistungen zu versichern, den die Krankenkasse nicht zahlt. Die Krankenzusatzversicherung erstattet notwenigen Zahnersatz, wie beispielsweise Prothesen, Kronen und Brücken. Dagegen müssen Patienten kosmetische Leistungen aus der eigenen Tasche zahlen. Wer sich für eine zusätzliche Zahnversicherung entscheidet, sollte sich jedoch keine falschen Illusionen machen: Kein Zusatzversicherer begleicht zu 100 Prozent alle Zahnersatzkosten. Wer sich für eine teurere Versorgung entscheidet als die Regelleistung, muss mit einem Eigenanteil rechnen. Wünscht der Patient anstatt einer Brücke ein Implantat, zahlt die Krankenkasse trotzdem nur den Festzuschuss für eine Brücke; so dass der Patient diese allein tragen muss. Die Zahnversicherung übernimmt dagegen auch einen Teil der Zusatzleistung.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte jedoch einiges beachten. Entscheidend ist, wie hoch die Kostenbeteiligung der Versicherung bei Zahnersatz ist. Kunden sollten hier insbesondere auf Leistungsbeschränkungen achten, die einige Versicherer für bestimmte Leistungen machen, zum Beispiel bei Implantaten oder Inlays. Außerdem sollten Versicherungsnehmer sich mit ihrer Suche nach dem passenden Vertrag nicht zulange Zeit lassen. Zahnversicherungen errechnen ihre Prämien anhand von persönlichen Risikofaktoren, wie zum Beispiel Alter und Vorerkrankungen. Da eine Zahnerkrankung mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher wird, können sich insbesondere Kunden mit niedrigem Einstiegsalter günstige Tarife sichern. Die meisten Zahnversicherungen berechnen ihre Tarife an dem Modell von Lebensversicherungen. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab; danach kann der Versicherte am Vertrag nichts ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers ändern. Er darf die Beiträge nur im vereinbarten Rahmen anpassen und keine Leistungen aus dem Vertrag nachträglich herausnehmen. Allerdings zahlt eine Zahnversicherung nicht, bei der Behandlung von Zahnproblemen, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen.
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