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Versicherungen zur Absicherung von Risiken


Die private Krankenversicherung kennt prinzipiell zwei wichtige Versicherungen zur Absicherung von Risiken, nämlich die Vollversicherung und die private Zusatzkrankenversicherung. Von einer Vollversicherung wird gesprochen, wenn die Krankenversicherung sämtliche Risiken und Kosten absichert, die im Zusammenhang mit Erkrankungen und medizinischen Maßnahmen zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit entstehen können. Somit umfasst die Vollversicherung Behandlungen, die ambulant und stationär durchgeführt werden, die Zahnmedizin, die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung sowie, je nach Tarif, auch Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen. Die Prämien für die Vollversicherung sind recht hoch. Eine Inanspruchnahme führt wie bei der Haftpflichtversicherung zum Schadensfreiheitsrabattverlust

Die Höhe für die private Krankenvollversicherung ergibt sich im Wesentlichen aus den Kosten, die voraussichtlich vom Versicherungsnehmer verursacht werden, ist jedoch unabhängig vom Einkommen, das der Versicherungsnehmer erzielt. Bei der Berechnung der Beitragshöhe werden Kriterien wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der gewünschte Versicherungsumfang zugrundegelegt. Je mehr Risiken der Versicherungsnehmer absichert, desto höher ist auch die Prämie, wobei die vereinbarten Versicherungsleistungen über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert sind. Erhöhte Risiken für die Versicherung, die sich beispielsweise in Vorerkrankungen begründen, können dabei durch Risikozuschläge ausgeglichen werden, im Gegenzug kann der Versicherungsnehmer jedoch eine Beitragssenkung bei den Kostenbeteiligung vereinbaren. Wenn Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, erfolgt die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung im Nachhinein die Kosten an den Versicherungsnehmer erstattet, die tatsächlich entstanden sind.

Als Vertragspartner eines Arztes kann der Versicherungsnehmer einen Arzt frei auswählen und mit ihm die Behandlungsmaßnahmen abstimmen, allerdings ist er auch dann zahlungspflichtig, wenn die Kosten durch die Versicherung nicht oder nur anteilig übernommen werden. Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass sie nur freiwillige Mitglieder kennt und eine Vollversicherung nicht für jeden möglich ist. Grundsätzlich kann nur dann ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer selbstständig, Freiberufler, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erwirtschaftet, das die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt. Eine private Zusatzkrankenversicherung hingegen ist auch für Versicherte möglich, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind oder keine Vollversicherung abschließen möchten. Im Rahmen von Krankenzusatzversicherungen können solche Risiken abgesichert werden, die der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ausschließt oder deren Kosten nur anteilig übernommen werden. Beispiele für Risiken, die im Rahmen von privaten Krankenzusatzversicherungen abgesichert werden können, sind die Kosten bei zahnmedizinischen Behandlungen und Zahnersatz, die Kosten für erweitere Leistungen bei stationären Aufenthalten oder Zuzahlungsbefreiungen bei Sehhilfen, Medikamenten und anderen Heilmitteln.

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