Außenliegende Sonnenschutzanlagen wie Markisen oder Sonnensegel sind als zum Hausrat gehörende Gegenstände bei der Hausratversicherung gegen die in ihr abgeschlossenen Schäden mitversichert. Die Versicherung zahlt allerdings nicht, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, also wenn z. B. starke Unwetter vorhergesagt werden und die Markise dennoch ausgefahren bleibt. Wird sie durch einen Sturm oder herumfliegende Gegenstände zerstört, bleibt der Besitzer auf bzw. unter seiner defekten Markise sitzen. Bei Sonnensegeln verhält es sich ebenso. Rollläden bilden hier eine Ausnahme. Sie sind als im Mauerwerk fest integrierter Sonnenschutz in der Gebäudeversicherung mit versichert. Durch sie werden Fenster und Türen vor Witterungseinflüssen zusätzlich geschützt, weshalb man bei einem Sturm auf jeden Fall die Rollläden herunterlassen sollte. Wird der Rollladen dann durch einen Sturm beschädigt, wird dieser von der Versicherung ersetzt, da hierbei Verglasungen, Fenster und auch die Inneneinrichtung heil geblieben sind.
Werden Ihre Markisen bzw. Sonnensegel durch Blitzschlag oder Brand zerstört, spielt es keine Rolle, ob sie ein- oder ausgefahren waren. Zwar brennt eine eingerollte Markise nicht so schnell, wie wenn das Markisentuch ausgefahren ist, allerdings macht sie bereits ein kleineres Brandloch unbrauchbar, so dass die Versicherung zumindest eine Neubespannung der Markise übernehmen wird. Viele Hersteller geben auf ihre Sonnenschutzkonstruktionen auch eine Stabilitätsgarantie bis zu einer gewissen Windstärke. Sollte also eine Markise durch stärkeren Wind beschädigt worden sein, kann man auch versuchen, den Schaden als Garantieanspruch geltend zu machen, wenn man in irgendeiner Form nachweisen kann, dass kein stärkerer Wind als der in der Garantie erlaubte geweht hat und dass die Markise fachgerecht montiert wurde. Kein einfach Ding also, so dass es in jedem Falle immer besser ist, bei widrigen Witterungsbedingungen die Markise einzufahren. |