Viele ältere Menschen sehen privaten Vorsorgebedarf, seitdem das Sterbegeld als Sozialversicherungsleistung gestrichen wurde. Sie wollen bei ihrem Tod den Hinterbliebenen nicht zur finanziellen Last werden, möchten für die Kosten ihrer eigenen Bestattung vorsorgen – mit einer privaten Sterbegeldversicherung. Sie funktioniert nach folgendem Prinzip: Stirbt der Versicherte, zahlt die Versicherung den vereinbarten Betrag an die Hinterbliebenen aus. Diese Leistung ist stets garantiert. Für den Schutz zahlt der Kunde über eine bestimmte Laufzeit eine Prämie. Die meisten Policen haben eine Laufzeit bis zum 65. oder bis zum 85. Lebensjahr. Aber die Versicherungsnehmer können auch altersunabhängig den Zeitraum bestimmen, zum Beispiel 25 Jahre in die Police einzahlen. Im Prinzip ist eine Sterbegeldversicherung eine Lebensversicherung mit niedriger Versicherungsleistung. Deshalb bieten viele Verträge eine Überschussbeteiligung an, mit der die Leistung letztlich sogar noch steigen kann. Die Beitragshöhe, die ein Kunde zahlen muss, hängt vom Eintrittsalter des Kunden ab. Dabei gilt: Wer älter ist, muss auch mehr für den Risikoschutz zahlen. Weil die Leistung der Sterbegeldversicherung niedriger ist, verzichten die meisten Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung. Jedoch sehen viele Unternehmen dafür eine dreijährige Wartezeit vor, bis sie die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen voll auszahlen.
Wer mit einem Sterbegeld vorsorgen möchte, sollte nicht zulang warten und den Vertrag bereits in jungen Jahren abschließen. Wer über 60 Jahre alt ist, zahlt erheblich höhere Beiträge. Kunden sollten sich am besten mehrere Angebote einholen und verschiedene Versicherungen vergleichen. Hierbei lohnt es sich Kosten und Versicherungsleistung gegenüberstellen, um zu überprüfen, wie viel sie für den Schutz einzahlen müssen. Dabei sollte die Beitragssumme stets höher als die Todesfallleistung sein. Für diejenigen, die bereits über 60 Jahre sind, ist es meist lukrativer, ohne eine Sterbegeldversicherung vorzusorgen. Eine gute Alternative bietet zum Beispiel eine günstige Risikolebensversicherung. Da sie lediglich die Bestattungskosten tragen soll und keine Familie absichern, reicht eine niedrige Versicherungssumme völlig aus. Stirbt der Versicherungsnehmer vorzeitig, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme. Da eine Risikolebensversicherung allerdings nicht den Erlebensfall absichert, muss der Versicherte auch für diesen Fall vorsorgen – am besten mit einem Tagesgeldkonto sparen, da hier der Zinseszins-Effekt besonders günstig ist. Vorübergehend kann für einige Verbraucher eine private Unfallversicherung als Schutz infrage kommen, die optional den Todesfall absichern. Langfristig ist hier jedoch ein zusätzlicher Schutz nötig; schließlich zahlt der Unfallversicherer erst das Sterbegeld aus, wenn der Kunde bei einem Unfall ums Leben gekommen ist. – Und das Risiko bei einem Unfall zur sterben sinkt mit den Jahren erheblich. |