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Die staatlichen Zulagen der Riester Rente


Sie sind das wesentliche Merkmal der Riester-Rente, das diese Form der privaten Altersvorsorge von anderen Anlageformen unterscheidet: die staatlichen Zulagen, die jedes Jahr fließen, wenn der Versicherte regelmäßig einzahlt. Der Staat fördert auch andere Formen der Geldanlage, aber bei diesen sind die Zulagen nicht so hoch wie bei der Riesterrente.

Zur Auswahl stehen dabei die Rüruprente, die betriebliche Altersvorsorge und die Förderung durch vermögenswirksame Leistungen. Bei der Rüruprente erfolgt die Förderung nur in Form von Steuererleichterungen, wodurch sie sich vor allem für Selbstständige als Ersatz für die Riester-Rente empfiehlt. Besserverdiener können eine Rürup-Versicherung abschließen, um ihre Riester-Rente noch zu ergänzen. Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für jede Form der Geldanlage.

Die VL auszuschöpfen ist sinnvoll, aber die Riesterförderung sollten Arbeitnehmer sich noch zusätzlich sichern. In den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge kommt ohnehin nur ein kleinerer Teil der Arbeitnehmer. Bei der Riester-Rente erhält der Versicherte 154 Euro pro Jahr als Grundzulage. Für Verheiratete liegt die jährliche Förderung bei 308 Euro im Jahr. Für jedes Kind zahlt der Staat einen Zuschuss von 185 Euro, es sei denn, das Kind ist ab dem Jahr 2008 geboren worden. Für diese Kinder gibt es sogar einen Zuschuss von 300 Euro. Relativ neu ist auch der Bonus für Berufseinsteiger. Wer bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag nach Riester abschließt, erhält eine einmalige Extraprämie von 200 Euro. Damit belohnt der Staat die Arbeitnehmer, die besonders früh an die Rentenlücke im Alter denken. Der Staat fördert aber nur Einzahlungen bis zu einer Obergrenze von 1 575 Euro pro Jahr.

Das ist ein relativ geringer Betrag und alle Einzahlungen, die darüber hinausgehen, werden nicht staatlich gefördert. Dennoch können sich Steuervorteile ergeben, da die Beiträge für die Riesterrente als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können. Wenn man mehr für das Alter sparen möchte, ist aber grundsätzlich sinnvoll, zusätzlich noch auf andere Art für später zu sparen, anstatt immer mehr in die Riester-Rente einzuzahlen. Andererseits muss in die Riester-Rente jedes Jahr ein Mindestbeitrag von 60 Euro fließen, um überhaupt staatliche Zulagen zu erhalten und für die maximale Förderung müssen vier Prozent des Jahreseinkommens in den Riestervertrag investiert werden. Der Verbraucher sollte vor Vertragsabschluss verschiedene Riester-Renten miteinander vergleichen und sich zusätzlich noch über andere Produkte zur Altersvorsorge informieren, denn nur wer abgesichert ist, kann dem Ruhestand auch ruhig entgegensehen.


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