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Rundumschutz mit KFZ Vollkasko


Wer für sein Auto mehr möchte als die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, der steht vor der Qual der Wahl, denn ob es ein Vollkasko-Schutz sein soll, oder ob eine Versicherung mit Teilkasko schon genügt, kommt ganz auf den Einzelfall an. Wer sich an dem Richtwert orientiert, eine Vollkasko-Police lohne sich nur für zwei Jahre, der liegt falsch und sollte sich informieren, bevor er die Kfz-Versicherung kündigt. Gerade wenn das Fahrzeug auch nach zwei Jahren noch nicht abbezahlt ist, geht der Kunde mit einer Vollkasko-Police den sicheren Weg und sollte noch nicht zu einer Kfz-Versicherung mit Teilkasko wechseln. Wenn der Autobesitzer bei der Teilkasko-Police niedrige Beiträge zahlt, weil er einen hohen Schadenfreiheitsrabatt genießt, kostet ein Upgrade auf Vollkasko nur unwesentlich mehr.

In diesem Fall ist die Vollkasko-Police nicht die billigste, aber oft die günstigste Kfz-Versicherung für den Kunden. Die Vollkasko-Versicherung zahlt auch bei Unfällen, die der Autofahrer selbst verschuldet hat, und wenn eine andere Person das Auto des Versicherten mutwillig beschädigt. Bei einem Totalschaden, zahlt die Kfz-Versicherung bei Vollkasko so viel, wie zur Wiederbeschaffung des Autos benötigt wird. Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug. Brand und Explosion sind dabei ebenso versichert wie Elementarschäden, also zum Beispiel Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.

Auch wenn Diebe den Wagen stehlen oder einzelne Teile aus dem Fahrzeug entwenden, kommt die Kfz-Versicherung bei einer Teilkasko-Police dafür auf. Bei Sonderausstattungen, die aus dem Auto gestohlen werden, kann allerdings maximal eine Summe von 2.000 Euro ersetzt werden. Das gilt zum Beispiel für Navigationsgeräte. Die Teilkasko-Versicherung kommt auch dafür auf, wenn eine Scheibe bricht oder wenn durch einen Kurzschluss Kabel beschädigt werden. Das klingt auf den ersten Blick nach einem ziemlich umfassenden Schutz, aber schon wenn es um Unfälle geht, bei denen Tiere beteiligt sind, lohnt ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Manchmal sind nur Unfälle mit Haarwild versichert, also mit Rehen, Hasen, Wildschweinen usw. Wenn in der Police allerdings ein erweiterter Wildschaden zugesichert wird, dann genießt der Autofahrer auch bei Zusammenstößen mit Kühen, Pferden oder großen Vögeln einen Versicherungsschutz.

Auch bei Marderschäden zahlt die Teilkasko-Versicherung nur dann, wenn das Auto gegen erweiterten Wildschaden versichert ist. Wer also auf dem Land lebt oder in einer Gegend in der sich bekanntermaßen viele Marder tummeln, der sollte diesen Aspekt bedenken, bevor er eine Versicherung abschließt. 

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