Im 3-Schichten-System der Altersvorsorge zählt die Rürup-Rente oder auch Basisrente zur Basisvorsorge, also der 1. Schicht. Die Rürup-Rente soll in erster Linie die Grundversorgung der Selbständigen und Unternehmer darstellen, die keine oder kaum gesetzliche Rente beziehen.
Diese erste Schicht ist daher auch besonders gefördert. Es gelten hohe Steuerfreibeträge, die bis 2025 stufenweise auf die Höchstbeträge angehoben werden. 2010 erreicht die steuerliche Förderung bereits 70 % der Höchstbeträge. Das bedeutet, dass 14.000 Euro bei Ledigen, bzw. 28.000 Euro bei Verheirateten steuerlich abgesetzt werden können. Die Beitragszahlung kann dabei sehr flexibel erfolgen. Neben Ratenzahlungen sind auch flexible Zuzahlungen oder Einmalzahlungen möglich.
Die Rürup-Rente ist als echte Altersvorsorge konzipiert. So darf eine Auszahlung der Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen, ebenso ist eine Veräußerung oder Beleihung nicht möglich. Für Selbständige aber nicht unerheblich ist auch der Schutz vor Verwertbarkeit. Im Falle einer Insolvenz ist die Rürup-Rente vor der Anrechnung durch die Sozialämter geschützt. Auch darf die Rürup-Rente bei Rentenbeginn nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden, sie wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Für den Abschluss stehen verschiedene Rürup-Anlageformen zur Verfügung, die sich in ihren Anlagekonzepten unterscheiden.
- Klassische Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondssparplan
- Britische Rürup-Versicherungen
Welche Anlageform die passende ist, richtet sich primär nach dem persönlichen Risikoprofil. Unterschiede bei Rendite, Risiko und Kosten haben erheblichen Einfluss auf die Höhe der Rente. Ein Vergleich der Anlageformen und Anbieter kann ganz bequem online durchgeführt werden und sollte in jedem Fall vor Abschluss eines Vertrages erfolgen. |