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Riester Rente oder Rürup Rente?


Die grundlegende Gemeinsamkeit zwischen der Riester Rente und der Rürup Rente liegt darin, dass es sich bei beiden Vorsorgevarianten um Modelle handelt, die der Gesetzgeber fördert. Die Riesterrente ist dabei vor allem für diejenigen konzipiert, die Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Riestersparer besparen ihren zertifizerten Versicherungsvertrag mit Beiträgen, die verzinslich angelegt werden, üblicherweise handelt es sich hierbei um klassische oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen. Der Gesetzgeber stockt das angesparte Guthaben dann mittels Zulagen auf. Neben der Grundzulage von 154 Euro beteiligt er sich durch Kinderzulagen. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, werden 185 Euro bezahlt, bei jüngeren Kindern beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr. Die maximale Förderung setzt allerdings voraus, dass ein bestimmter Prozentsatz des Jahreseinkommens in die Riesterrente investiert wird, zudem muss die Fцrderung beantragt werden. Die Auszahlung der Riesterrente erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr und mindestens 70 Prozent des Guthabens mьssen als lebenslange Zusatzrente bezogen werden.

Bei der Rüruprente handelt es sich um ein Modell, das vor allem für diejenigen entwickelt wurde, die nicht von der Riesterförderung profitieren können, in erster Linie somit also für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit höherem Einkommen. Vom Grundgedanken her entspricht die Rente nach Rürup der gesetzlichen Altersrente. Das bedeutet, dass die Auszahlung ausschließlich als lebenslange Monatsrente erfolgt und erst mit dem Eintritt ins Rentenalter möglich ist. Die staatliche Förderung erfolgt in Form von Steuervorteilen, wobei die Höhe der einbezahlten Beiträge keine Rolle spielt. Zudem erfolgt die Förderung automatisch durch den Eintrag als Sonderausgaben in die jährliche Steuererklärung. Pro Sparer können Beiträge in einer Höhe von maximal 20.000 Euro abgesetzt werden, von denen ein bestimmter Prozentsatz auf das steuerpflichtige Einkommen angerechnet wird. Im Jahre 2009 werden die investierten Beiträge zu 68 Prozent abgezogen, dieser Steuersatz wird aber jedes Jahr um zwei weitere Prozentpunkte angehoben. Neben den Steuervorteilen gibt es bei der Rüruprente allerdings keine weiteren Vergьnstigen, Zulagen oder ähnliches kennt das Modell nicht. Beiden Modellen ist eine recht hohe Flexibilität gemeinsam.

So kann die Beitragshöhe variiert oder auch eine zeitweise Beitragsfreistellung vereinbart werden, im Gegenzug sind ebenso Sondereinzahlungen möglich. Ein weiterer Vorteil beider Modelle liegt darin, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das angesparte Guthaben für die eigene Altersabsicherung verwendet wird. Dadurch ist das angesparte Guthaben während der Ansparphase vor Pfändungen geschützt und wird auch im Fall einer längeren Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet. Gleichzeitig ist es jedoch auch nicht möglich, das Guthaben vorzeitig zu verbrauchen, die Verträge also zu beleihen, früher auszahlen zu lassen oder zu verkaufen.

Eine Vererbung der Riester- oder Rüruprenten ist zwar grundsätzlich denkbar, allerdings muss diese gesondert vereinbart werden und ist im Regelfall nur an den Ehepartner oder an Kinder mit Anspruch auf Kindergeld möglich. 

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