Neben einer klassischen oder fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung ohne staatliche Förderung, Immobilien oder eines Sparplanes als Maßnahmen für die private Altersvorsorge, gibt es seit 2002 auch das Modell der Riester Rente. Hierbei handelt es sich um ein Vorsorgeprodukt, bei dem sich der Gesetzgeber in zweierlei Hinsicht am Aufbau des finanziellen Polsters für das Alter beteiligt.
Zum einen können die Beiträge für den Riestervertrag steuerlich abgesetzt werden und somit zu Steuervorteilen führen. Zum anderen wird das angesparte Guthaben durch Grund- und Kinderzulagen aufgestockt. Die jährliche Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro pro erwachsenem Riestersparer, für Kinder investiert der Gesetzgeber 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren wurde, kam es danach zur Welt, sind es 300 Euro. Allerdings ist die Förderung an einige Voraussetzungen gebunden. Zunächst muss es sich bei dem besparten Anlagemodell um ein zertifiziertes Produkt handeln, wobei ein Zertifikat dann vergeben wird, wenn eine regelmäßige Beitragszahlung vorgesehen ist und garantiert wird, dass alle einbezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen.
Zudem darf die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen und mindestens 70 Prozent der Riesterrente müssen als lebenslange Rente ausbezahlt werden. 30 Prozent des Guthabens können zwar als einmalige Geldleistung bei Rentenbeginn vereinbart werden, allerdings ist dies nur bis zum 65. Lebensjahr möglich. Die staatliche Förderung in vollem Umfang setzt in aller Regel voraus, dass mindestens vier Prozent des Jahreseinkommens in den Vertrag nach Riester investiert werden und der Riestersparer zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Dies ist dann der Fall, wenn er Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenkasse ist, Arbeitslosengeld, eine Erwerbsminderungsrente oder Vorruhestandsgeld empfängt, seinen Wehr- oder Zivildienst leistet, sich in Elternzeit befindet oder Beamtenstatus hat. Eine Förderung in indirekter Form ist zudem möglich, wenn der Ehepartner direkt förderberechtigt ist. Neben der staatlichen Förderung und der recht großen Sicherheit kennzeichnet sich die Riesterrente noch durch einen weiteren Vorteil.
Der Gesetzgeber legt die Annahme zugrunde, dass mithilfe der Riesterrente ein Guthaben für die eigene Altersabsicherung angespart wird. Ähnlich wie die gesetzliche Rente ist die Riesterrente damit vor dem Zugriff Dritter geschützt, kann als weder gepfändet noch im Fall von Hartz-IV-Bezug als Vermögen angerechnet werden. Zeitgleich sind aber auch eine Beleihung oder eine anderweitige vorzeitige Kapitalisierung nicht möglich und auch hinsichtlich der Vererbbarkeit gibt es Einschränkungen. Dennoch ist die Riesterrente vor allem für kinderreiche Familien und Personen mit geringerem Einkommen eine interessante Möglichkeit, um ein Fundament für den Lebensabend aufzubauen.
Aufgrund der mittlerweile recht breitgefächerten Angebotspalette ist vor einem Vertragsabschluss jedoch ein Riester Rente Vergleich dringend zu empfehlen, denn nicht jedes mögliche Anlageprodukt und nicht jeder Anbieter erweisen sich im Nachhinein als gute Wahl, die zu der eigenen Situation passt.
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