Durch die immer weiter fortschreitende Gesundheitsreform der letzten Jahre haben sich in der ärztlichen Versorgung, für die gesetzlich Versicherten, viele Änderungen ergeben. Besonders im Bereich der Zahmmedizin hat die Gesundheitsreform starke Auswirkungen für die gesetzlich Versicherten. Durch die gesetzlichen Krankenkassen werden im Regelfall nur noch 50 % der Behandlungskosten übernommen. Der Rest muss durch den Versicherten selbst getragen werden. Zwar ist es möglich, die Kostenübernahme, durch den Nachweis von regelmäßigen Zahnarztbesuchen, auf 65 % zu erweitern, doch müssen dann nach wie vor 35 % der Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Zusätzlich besteht das Problem, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für eine Grundversorgung übernehmen. Dabei sind nur Leistungen für durchschnittlich gute Materialien vorgesehen. Besonders die Kosten für den Zahnersatz verursachen jedoch sehr hohe Kosten und übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten. Die meisten Verbraucher legen jedoch großen Wert auf gute Zähne. Um den hohen Kosten zu entgehen und trotzdem nicht auf gute Zähne verzichten zu müssen, kann entweder ganz in eine private Krankenversicherung gewechselt werden oder zusätzlich, zur gesetzlichen Krankenversicherung, eine private Zahnversicherung abgeschlossen werden. Den meisten Verbrauchern steht der komplette Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht offen, da sie die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Wen ein kompletter Wechsel nicht in Betracht kommt, bietet sich der Abschluss einer privaten Zahnversicherung an. Mit einer Zahnversicherung können ganz unterschiedliche Leistungen durch den Zahnarzt abgesichert werden. Dazu kann der Versicherungsnehmer, nach den eigenen Vorstellungen, einen Tarif bei einer Versicherungsgesellschaft wählen.
Hierfür kann er vorher einen Versicherungsvergleich verschiedener Anbieter vornehmen. Dabei kann es große Unterschiede bei den Kosten und den angebotenen Leistungen geben. Grundsätzlich muss sich der Versicherungsnehmer entscheiden, welche Leistungen seine Zahnversicherung übernehmen soll. Legt er großen Wert darauf, dass durch die Zahnversicherung die Kosten übernommen werden, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden oder ob zusätzlich auch Kosten für Zahnbehandlungen erstattet werden sollen, die gar nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehören. Dazu gehören spezielle neuartige Behandlungsmethoden und auch hochwertigere Materialien.
Für den Abschluss einer Zahnversicherung sollte man darauf achten, dass in den Verträgen eine Wartezeit von 8. Monaten vereinbart wird. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit kann der Versicherungsnehmer die Leistungen der Zahnversicherung in Anspruch nehmen. Zusätzlich vereinbaren die Versicherer auch eine Höchstgrenze für die Kostenübernahme in den ersten Jahren. Diese Maßnahme soll verhindern, dass ein Patient, dem bereits mitgeteilt wurde, dass eine größere Behandlung ansteht, noch schnell eine Versicherung abschließt, um die Kosten übernommen zu bekommen. Wenn der Versicherer allerdings davon Kenntnis erlangt, dass die Behandlungsgründe schon vor Abschluss der Zahnversicherung bekannt waren, wird er hierfür keine Leistungen übernehmen. |