Was geschieht mit mir, wenn ich krank werde oder ich nach einem Unfall ans Bett gefesselt bin? Wenn ich die Hilfe anderer Menschen in Anspruch nehmen muss, weil ich mich nicht mehr selbst versorgen kann? Viele Menschen stellen sich Fragen wie diese.
Und sie sind berechtigt. Einer Statistik aus dem Jahre 2005 zu Folge wurden 2,13 Millionen Menschen als pflegebedürftig eingestuft und nach Berechnungen soll diese Anzahl mit der Zeit weiter steigen. Die meisten von diesen Pflegebedürftigen sind alte Menschen, doch es gibt auch viele junge Leute, die nach einem Unfall plötzlich aus dem Leben gerissen werden und nun die Hilfe und Pflege anderer in Anspruch nehmen müssen. Alten- und Pflegeheime, sowie ambulante Pflegedienste sind sehr kostenintensiv für den Betroffenen und seine Familie, denn der Staat übernimmt nur einen kleinen Teil. Für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt und Sie zum Pflegefall werden, gibt es die Pflegeversicherung. Sie ist eine Sozialversicherung und gilt als Vorsorgemaßnahme für eben diesen Fall.
Die Soziale Pflegeversicherung gehört seit 1995 zu den Pflichtversicherungen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit steht hierbei dem Patienten ein bestimmter Betrag zu, der entweder durch Zahlung an einen ehrenamtlichen Pfleger, wie Familienangehörige gezahlt wird oder an eine professionelle Pflegestation. Auch steht Ihnen Geld für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln, wie einem Pflegebett oder einem Toilettenstuhl zur Verfügung und für die Verbesserung des Wohnumfeldes, wie einer für Rollstuhlfahrer gerechten Wohnung. Es gibt verschiedene Leistungen, die die Soziale Pflegeversicherung erbringt. Zum einen die schon genannte häusliche Pflege durch einen selbst angeschafften Pfleger oder die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, was auch die Pflegesachleistung genannt wird. Dann gibt es auch eine Kombination aus beidem, bei der der Pflegedienst nicht jeden Tag erscheint oder beispielsweise nur morgens. Die teilstationäre Pflege ist ebenso eine häusliche Pflegeleistung, die tagsüber oder nachts erbracht wird. Der zweite Bereich ist die Dauerpflege in einem Heim, die als vollstationäre Versorgung gilt.
Entscheidet man sich für eine häusliche Pflege bekommt man je nach Einstufung des Pflegebedürftigkeit einen monatlichen Betrag. Die Einstufung erfolgt in drei Graden. Bei der Pflegestufe 3 steht einem momentan ein Pflegebetrag von 675 Euro monatlich zu. In den nächsten Jahren werden diese Beträge steigen.
|