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Wann zahlt die Krankenkasse eine dauerhafte Haarentfernung?


In der Regel übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten für eine Haarentfernung nicht. Es sei denn, dass ein ärztliches Gutachten eine krankheitsbedingte Überbehaarung attestiert. Ist das der Fall, sollte der Patient jedoch bevor er sich für eine dauerhafte Haarentfernung entscheidet, mit seiner Krankenkasse individuell klären, ob die Kosten dafür tatsächlich erstattet werden. Denn nicht jede Kasse bezahlt – trotz Gutachten.

Jede Frau wünscht sich wahrscheinlich viele Haare - aber nur auf dem Kopf. Wenn die Haarpracht im Gesicht sprießt oder andere Körperstellen überwuchert, dann wird die Behaarung oft als große Last empfunden. Vor allem, wenn sie an gut sichtbaren Stellen, wie zum Beispiel im Gesicht, auftritt. Man spricht dann von einem Damenbart und der kann wirklich zum Problem werden. Denn wenn der Haarwuchs im Gesicht so stark ist, dass selbst nach dem Zupfen oder Epilieren ein dunkler Schatten zurückbleibt, leiden die Frauen meist enorm darunter. Und natürlich ist dann der Wunsch groß, sich den Bart dauerhaft entfernen zu lassen. Eine dauerhafte Haarentfernung ist unter anderem mit Laser oder der IPL-Lichttechnik möglich. Diese Methoden zerstören die Haarwurzeln und zeigen gute Ergebnisse. Studien konnten nachweisen, dass bis zu 90 Prozent der Haare damit entfernt werden.

Doch um die Haare dauerhaft loszuwerden, sind mehrere Behandlungen nötig. Vor allem wenn der Haarwuchs hormonell bedingt vermehrt ist und die Hormone immer wieder neue schlafende Haarwurzeln aktivieren. Und jede Behandlung zur Haarentfernung muss natürlich bezahlt werden - und das ist nicht immer günstig. Wenn die Diagnose für den starken Haarwuchs Hirsutismus oder Hypertrichose lautet, dann stehen die Chancen gut, dass die Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Manchmal werden die Kosten auch im Falle einer Transsexualität getragen. Übernommen werden dann die Kosten für dauerhafte Haarentfernungsmethoden wie die das Nadelepilationsverfahren, die IPL-Lichttechnik oder für die Laserbehandlung. Auch wenn die Krankenkasse die Kosten erstattet, muss sich der Patient informieren, was er bei der Wahl des Behandlers beachten muss, denn auch hier stellen die Krankenkassen unterschiedliche Ansprüche. Einige Kassen verlangen zum Beispiel, dass die Haarentfernung von einem Facharzt durchgeführt wird.

Die dauerhafte Haarentfernung wird von den Krankenkassen in der Regel als erweiterte Schönheitsoperation betrachtet und deshalb übernehmen sie die daraus resultierenden Kosten meist nicht. Tritt jedoch die Situation auf, dass der Haarwuchs entstellend wirkt und große psychische Probleme mit sich bringt, dann wird die Haarentferungs-Behandlung auf Grund des großen Leidensdrucks der Patienten ganz oder zumindest teilweise übernommen, wenn dementsprechende fachärztliche Gutachten vorliegen. Allerdings müssen dann in der Regel die gängigen dauerhaften Epilationsverfahren (Nadelepilation, Laser oder IPL) in Anspruch genommen werden.

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