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Welche KFZ-Versicherung zahlt für welche Schäden?


Unter dem Oberbegriff der KFZ-Versicherung werden in der Regel drei verschiedene Autoversicherungen zusammengefasst: die Haftpflichtversicherung, die Teil- und die Vollkasko-Versicherung.

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist für zulassungspflichtige Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben, diese ist also eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass in Deutschland kein Auto ohne eine gültige Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegt werden darf. Die KFZ-Haftpflicht tritt dann ein, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeuges einem Dritten Schaden zufügt, sei es der Blechschaden am Auto oder eine Verletzung eines anderen. Diese KFZ-Versicherung haftet jedoch nicht für Schäden am eigenen Auto.

KFZ-Versicherung mit Kaskoschutz erweitern

Im Gegensatz zur Haftpflicht handelt es sich bei den Kaskoversicherungen um freiwillige KFZ-Versicherungen. Diese kommen für die Schäden auf, die am KFZ des Versicherten entstehen. Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug des Versicherten vor den Schäden durch Explosion oder Brand sowie auch Unwetterschäden, die durch Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmungen verursacht werden, geschützt. Darüber hinaus deckt diese KFZ-Versicherung Glasbruchschäden, Schmorschäden, Schäden durch Unfälle mit Haarwild sowie auch Haarwild.

Vollkasko KFZ-Versicherung bietet den besten Schutz

Die Vollkaskoversicherung basiert genau wie die Teilkaskoversicherung rein auf freiwilliger Basis und deckt ebenfalls nur die Schäden ab, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen.

Die Vollkaskoversicherung deckt neben sämtlichen Schäden aus der Teilkaskoversicherung zusätzlich auch Schäden durch Vandalismus sowie durch einen Unfall entstandene Schäden am Kfz des Versicherten ab.

Kosten der Kfz-Versicherung: Preisvergleich lohnt sich

Prinzipiell sind Autoversicherungen an keine bestimmten Richtlinien bei der Festlegung der Höhe ihrer Beiträge gebunden. Aus diesem Grund weisen die Angebote der einzelnen Anbieter teilweise erhebliche Unterschiede auf. Aus diesem Grund sollten Autobesitzer vor der Unterzeichnung eines verbindlichen Vertrags verschiedene Angebote für KFZ-Versicherungen miteinander vergleichen. Aber auch diejenigen, die bereits eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, sollten sich regelmäßig neue Angebote schicken lassen, da ein Wechsel des Anbieters zum Ende jeden Jahres problemlos möglich ist.

Der Grundbetrag der Kfz-Versicherung wird in erster Linie an Hand zweier Merkmale berechnet: Der Typklasse des Fahrzeugs und der Regionalklasse des Zulassungsortes. Auf den Grundbetrag wird ein so genannter Schadensfreiheitsrabatt abgerechnet, der sich direkt auf die Höhe der tatsächlich zu leistenden Versicherungsprämie auswirkt. Für jedes unfallfreie Jahr bzw. für jedes Jahr, in dem die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird, erhält der Versicherte einen höheren Schadenfreiheitsrabatt.

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