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Hausratversicherung abschließen


Die Hausratversicherung dient dazu, die Dinge des persönlichen Hausrats gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust abzusichern. Zum Hausrat zählen im Sinne der Versicherung sämtlich bewegliche Gegenstände, die sich in der eigenen Wohnung befinden. Darüber hinaus zählen auch Einbaugegenstände zum Hausrat, sofern sie im Falle eines Wohnungswechsels abmontiert und im neuen Heim wieder genutzt werden können – wie etwa eine Einbauküche. Auch das Handy gilt als Gebrauchsgegenstand und ist somit als versicherter Gegenstand in der Hausratversicherung enthalten. Allerdings gilt hier keinerlei Schutz für Fallschäden etc. da lediglich die Gefahren der Hausratversicherung abgedeckt werden. Um sich in der Hausratversicherung unter Umständen eine bessere Deckung leisten zu können, könnte man bei der Handyrechnung sparen, in dem man auf Free SMS zurückgreift.

Die Hausratversicherung sorgt für den kostenmäßigen Ersatz oder die Reparatur der Gegenstände, die durch einen Schadensfall in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dabei kann es sich um die Folgen eines Blitzschlages oder einer Explosion, oder um Brand-, Leitungswasser- oder Sturmschäden handeln. Auch Rohrschäden zählen zu den Umständen, in denen die Hausratversicherung für die Zerstörung oder die Beschädigung der persönlichen Gegenstände aufkommt. Ebenso sind Diebstahl, Vandalismus und Raub über die Versicherung abgedeckt.

Die genauen Leistungsmerkmale einer Hausratversicherung, und wann sie zum Einsatz kommt, sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Meist kostet die Hausratversicherung nur einen geringen Jahresbeitrag. Es lohnt sich jedoch, die einzelnen verfügbaren Angebote miteinander zu vergleichen – denn die Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich teilweise deutlich in ihren Preisen und Leistungen. Empfehlenswert ist es außerdem darauf zu achten, dass im Versicherungsvertrag der so genannte „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ festgehalten ist. Dies bedeutet, dass sich die Versicherung im Falle eines Falles nicht mit der Kostenübernahme querstellen kann, weil sie dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Probleme gab es in der Vergangenheit nämlich schon häufiger, beispielsweise wenn ein Einbruch stattfand, und der Versicherungsnehmer das Fenster offen gelassen hatte. Allerdings wurde das Versicherungsgesetz insoweit angepasst, als dass die Hausratversicherung auch in einem solchen Fall zumindest einen Teilbetrag des entstandenen Schadens übernehmen muss.

Günstige Hausratversicherungen können über einen kostenlosen Versicherungsvergleich im Internet gefunden werden. Hier können nicht nur die Preise der einzelnen Anbieter, sondern auch die Leistungsmerkmale genau miteinander verglichen werden. Der Vergleich erfolgt dabei völlig unverbindlich.

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