Wer keinen Anspruch auf eine Riester Rente hat, für den ist es eine Überlegung wert, eine private Altersvorsorge abzuschließen. Ansonsten läuft er im Alter Gefahr, dass er seine Miete, Nebenkosten und täglichen Bedarf nicht bestreiten kann. Die private Altersvorsorge hat viele Vorteile: Der Rentner muss bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren lediglich 17 Prozent der ausgezahlten Leistung versteuern. Dazu müssen die erwirtschaften Zinsen nicht versteuert werden. Wer ohne Versicherung sich eine Altersvorsorge erspart, hat keine Steuervorteile. Er muss sich das Geld von seinem Nettoeinkommen abzweigen und kann den Aufwand nicht beim Finanzamt geltend machen. Eine private Altersvorsorge kann sich also bei Bedarf lohnen.
Die private Rentenversicherung ist kapitaldeckend finanziert, das heißt: Jeder Versicherte zahlt für die individuell vereinbarten Leistungen. Für den Rentenbeitrag ist das Einkommen unerheblich. Entscheidend sind Rentenhöhe, Laufzeit und personenbezogene Risikofaktoren, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Beruf. Für jeden dieser Faktoren berechnet der Versicherer risikobezogen spezielle Tarife. Der Rentenversicherte sollte allerdings die Details seines Vertrags individuell anpassen und verschiedene Versicherungen vergleichen. Der Altersvorsorgende hat zum Beispiel die Möglichkeit zur Rentenversicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen. Sollte der Versicherte zum Beispiel nach einem Unfall seine Arbeit nicht mehr ausüben können, zahlt der Versicherer die Rentenbeiträge des Kunden weiter.
Wenn die Zusatzleistung die Rentengarantie nicht allzu stark schmälert, kann sie durch aus sinnvoll sein. Wer mit seiner privaten Altersvorsorge auch seiner Familie einen Schutz bieten möchte, kann eine Beitragsrückgewähr vereinbaren. Sie zahlt im Todesfall die geleisteten Beträge des Verstorbenen zurück an die Hinterbliebenen. Mit der Rentengarantiezeit kann der Kunde vereinbaren, dass der Versicherer die Renten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlt, auch wenn der Versicherte stirbt - eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren fällt bei den meisten Versicherern preislich kaum ins Gewicht. Außerdem kann der Kunde mit einem Kapitalwahlrecht die Option sichern, sich die Versicherungssumme einmalig auszahlen zu lassen. Hier sollte er allerdings darauf achten, dass er den Vertrag nicht vor dem 60. Lebensjahr kündigt, und er eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren besitzt – sonst muss er die Erträge zum vollen Steuersatz versteuern, anstatt zum halben. Wer eventuell mit dem Gedanken spielt, früher in den Ruhestand zu gehen, kann mit der Abrufoption den Leistungsbeginn seiner Versicherung bis zu 10 Jahre vorziehen. Dagegen kann er den Zahlungsbeginn mit der Aufschuboption noch verzögern und so die Rentenleistung verbessern. Ebenfalls können die Versicherten entscheiden, wie sie ihre Überschussbeteiligung ausgezahlt bekommen möchten. Sie haben die Wahl zwischen einer dynamischen Auszahlung oder einer konstanten Gewinnrente. Bei dynamischer Auszahlung kann die Rente regelmäßig ansteigen, wohingegen die konstante Gewinnrente in den ersten Jahren höher ist und später sinken kann. Sicher vor Rentenkürzungen ist hierbei nur, wer die volldynamische Auszahlungsvariante wählt. |