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Vertragsabschluss


Es steht sicher außer Frage, dass die private Altersvorsorge angesichts eines langfristig vermutlich sinkenden Rentenniveaus an immer größerer Bedeutung gewinnt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl verschiedener Anbieter und Anlageprodukte, was es für den Verbraucher nicht unbedingt einfacher macht, das für ihn geeignete Angebot zu finden. Grundsätzlich gilt, dass die private Altersvorsorge mit einer umso niedrigeren finanziellen Belastung realisiert werden kann, je stärker der Zinseszinseffekt genutzt wird, also je früher ein entsprechendes Produkt abgeschlossen wird.

Daneben ist es ratsam, zu ermitteln, ob und in welchem Umfang eine Versorgungslücke zu erwarten ist. Dazu werden die voraussichtlichen Einnahmen im Alter mit den Ausgaben und dem finanziellen Spielraum verrechnet. Die Differenz aus dieser Rechnung gibt wieder, wie hoch die private Zusatzrente sein sollte. Liegen entsprechende Angebote vor, sollten sowohl die Vertragsbedingungen als auch der Anbieter überprüft werden.

Informationen darüber, wie lange der Anbieter bereits auf dem Markt vertreten ist oder wie sich seine Kennzahlen darstellen, geben Aufschluss über seine Seriosität. Wichtig für den Vertrag ist, dass dieser, insbesondere wenn lange Laufzeiten vereinbart werden, ein gewisses Maß an Flexibilität erlaubt, dass also beispielsweise die Beiträge reduziert oder ausgesetzt werden können, wenn Unvorhergesehenes passiert. Der Sicherheitsfaktor spielt für die Wahl des Produktes eine wichtige Rolle.

Während beispielsweise bei klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen eine feste Versicherungssumme mit Mindestverzinsung garantiert wird, bieten fondsgebundene Versicherungen die Chance auf eine höhere Rendite. Allerdings kann hierbei weder die Versicherungssumme noch die Ablauflistung fest vereinbart werden. Daneben lohnt es sich, zu überprüfen, ob staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Wichtig zu wissen ist, dass beispielsweise die Riester- oder die Rürup-Rente erst ab einem bestimmten Alter ausbezahlt und nicht beliehen, verkauft oder übertragen werden können. Im Gegenzug sind diese Produkte jedoch auch nicht pfändbar und werden im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. 

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