Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe für die private
Krankenversicherung bildet eine risikogerechte Kalkulation nach
versicherungsmathematischen Grundlagen. Die private Krankenversicherung
stellt das Risiko, also die erwarteten Kosten, dem gewünschten
Versicherungsumfang, dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand
des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss gegenüber.
Je höher die Versicherungsgesellschaft das Risiko beurteilt, desto höher ist der für den
Versicherungsnehmer fällige Beitrag, da die private Krankenversicherung das
erhöhte Risiko durch die Erhebung von Risikozuschlägen ausgleicht. Neben dem
versicherten Leistungsumfang, den der Versicherte allerdings angepasst an
seine Bedürfnisse gestalten kann, spielt der Gesundheitszustand eine
wesentliche Rolle für die Risikobeurteilung. In aller Regel setzt die Aufnahme in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung voraus,
die entweder in Form eines Fragebogens oder einer ärztlichen Untersuchung
erfolgt. Durch die Gesundheitsprüfung verschafft sich die PKV einen
Überblick über den aktuellen Gesundheitszustand sowie mögliche
Vorerkrankungen.
Liegen beim Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen
vor, erhöht die Versicherung den Beitrag entsprechend. Neben Vorerkrankungen
können jedoch auch beispielsweise Übergewicht, ein risikoreicher Beruf oder
ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch bestimmte Hobbys wie etwa Klettern oder
Motorradfahren zu Risikozuschlägen führen. Allerdings kann die PKV den
Antrag auch ablehnen oder bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsumfang
ausschließen, wenn sie ein zu hohes Kostenrisiko erwartet.
Die Beiträge für
Frauen werden prinzipiell immer etwas höher kalkuliert als für Männer, was
sich beispielsweise darin begründet, dass Frauen häufiger einen Arzt
aufsuchen oder höhere Kosten durch mögliche Schwangerschaften verursachen
können. Auch für ältere Versicherungsnehmer werden in der Regel höhere
Beiträge fällig, da das Risiko zu erkranken mit zunehmendem Alter steigt.
Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Risikobeurteilungen der
verschiedenen Versicherer zum Teil deutlich variieren können, was heißt,
dass die Ablehnung eines Versicherers nicht zwangsläufig bedeutet, dass der
Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung generell nicht möglich ist. |