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Was heißt Risikozuschlag?


Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe für die private Krankenversicherung bildet eine risikogerechte Kalkulation nach versicherungsmathematischen Grundlagen. Die private Krankenversicherung stellt das Risiko, also die erwarteten Kosten, dem gewünschten Versicherungsumfang, dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss gegenüber.

Je höher die Versicherungsgesellschaft das Risiko beurteilt, desto höher ist der für den Versicherungsnehmer fällige Beitrag, da die private Krankenversicherung das erhöhte Risiko durch die Erhebung von Risikozuschlägen ausgleicht. Neben dem versicherten Leistungsumfang, den der Versicherte allerdings angepasst an seine Bedürfnisse gestalten kann, spielt der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle für die Risikobeurteilung. In aller Regel setzt die Aufnahme in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung voraus, die entweder in Form eines Fragebogens oder einer ärztlichen Untersuchung erfolgt. Durch die Gesundheitsprüfung verschafft sich die PKV einen Überblick über den aktuellen Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen.

Liegen beim Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen vor, erhöht die Versicherung den Beitrag entsprechend. Neben Vorerkrankungen können jedoch auch beispielsweise Übergewicht, ein risikoreicher Beruf oder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch bestimmte Hobbys wie etwa Klettern oder Motorradfahren zu Risikozuschlägen führen. Allerdings kann die PKV den Antrag auch ablehnen oder bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsumfang ausschließen, wenn sie ein zu hohes Kostenrisiko erwartet.

Die Beiträge für Frauen werden prinzipiell immer etwas höher kalkuliert als für Männer, was sich beispielsweise darin begründet, dass Frauen häufiger einen Arzt aufsuchen oder höhere Kosten durch mögliche Schwangerschaften verursachen können. Auch für ältere Versicherungsnehmer werden in der Regel höhere Beiträge fällig, da das Risiko zu erkranken mit zunehmendem Alter steigt.

Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Risikobeurteilungen der verschiedenen Versicherer zum Teil deutlich variieren können, was heißt, dass die Ablehnung eines Versicherers nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung generell nicht möglich ist.

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