Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das Risiko zu erkranken, und damit höhere Kosten für die Versicherung zu verursachen, mit zunehmendem Alter steigt. Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung allein mit der Begründung eines fortgeschrittenen Alters erhöhen.
Um eine Beitragstabilität auch im Alter gewährleisten zu können, werden Alterungsrückstellungen gebildet. Der Beitrag zur PKV setzt sich aus einem Risikoanteil zur Deckung der aktuell verursachten Kosten sowie einem Sparanteil zusammen. Aus diesem Sparanteil, der verzinslich angespart wird, werden Alterungsrückstellungen gebildet und durch Entnahmen daraus werden die Fehlbeträge ausgeglichen, die durch höhere Kosten, die durch die Beiträge nicht abgedeckt sind, entstehen. Daneben wurde der sogenannte Standardtarif, der künftig durch den Basistarif ersetzt werden wird, eingeführt.
Der Grundgedanke des Standardtarifs war, einen Tarif anzubieten, der es auch Senioren mit geringerem Einkommen im Alter ermöglicht, die private Krankenversicherung fortzuführen. Der Wechsel in den Standardtarif ist für die Versicherungsnehmer möglich, die das 65. Lebensjahr abgeschlossen haben und länger als zehn Jahre in der privaten Krankenkasse vollversichert sind. Dabei zeichnet sich der Standardtarif dadurch aus, dass die beinhalteten Leistungen bei allen privaten Krankenkassen gleich sind, mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten und der Beitrag nicht höher liegt als der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen. Sollte es dennoch notwendig werden, die Beitragshöhe über die Höchstgrenze der gesetzlichen Krankenkassen anzuheben, trägt die gesamte Versichertengemeinschaft die Differenz.
Der Versicherte bleibt Privatpatient, hat nach wie vor freie Wahl des Arztes, des Zahnarztes oder des Krankenhauses und in aller Regel werden die bis zum Wechsel gebildeten Alterungsrückstellungen vollständig auf den Standardtarif übertragen. Trotz des günstigen Beitrages sollte der Versicherungsnehmer berücksichtigen, dass er den Beitrag auch alternativ senken kann, ohne dabei auf weitreichende Änderungen es Leistungsumfangs zu verzichten, beispielsweise durch die Vereinbarung einer erhöhten Selbstbeteiligung.
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