Eine Erkrankung geht in aller Regel mit einer zumindest zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeit einher, was bedeutet, dass der Versicherte während seiner Krankheit nicht arbeiten und somit auch kein Einkommen erzielen kann. Für Arbeitnehmer gilt, dass innerhalb der ersten sechs Wochen der Erkrankung weiterhin Lohn oder Gehhalt vom Arbeitgeber bezahlt wird, was als sogenannte Lohnfortzahlung bezeichnet wird. Dauert der krankheitsbedingte Ausfall des Arbeitsnehmers länger an als sechs Wochen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die weitere Versorgung.
Der gesetzlich Versicherte hat innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren 78 Wochen lang Anspruch auf 70% seines letzen Bruttogehaltes, wobei die Höhe der Zahlung auf 90% des letzten Nettoeinkommens beschränkt ist. Wird dieser Zeitrahmen überschritten, hat der gesetzlich Versicherte keine weiteren Ansprüche. Im Gegensatz dazu legt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung die Höhe und den Beginn seiner Bezüge im Krankheitsfall selbst fest.
Dabei kann das Krankengeld bis zu der Höhe des Nettoeinkommens vereinbart werden, wobei sich ein hohes Krankengeld auch auf die Höhe des Beitrags auswirkt. Die Dauer des Leistungsbezugs ist nicht an Fristen gebunden, das bedeutet, die Lohnfortzahlung wird solange gewährt, bis der Versicherungsnehmer das Rentenalter erreicht oder sich eine vollständige Arbeitsunfähigkeit einstellt.
Selbstständig Tätige erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlungen, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der diese Zahlungen übernimmt, und erzielen im Krankheitsfall in der Regel kein Einkommen. Daher ist es für Selbstständige wichtig, die Höhe des Krankengeldes so zu wählen, dass die Finanzierung von Lebensunterhalt und Fixkosten gerade auch bei längerem krankheitsbedingten Ausfall sichergestellt ist. Um das geringere Einkommen auszugleichen und sicherzustellen, dass die Versorgung auch bei sehr langer Krankheit gewährleistet ist, besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung für Krankentagegeld gleicht die private Krankenversicherung den Verdienstausfall des Versicherungsnehmers aus. |