Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Leistung, die sowohl privat Versicherte im Rahmen ihrer Krankenvollversicherung als auch gesetzlich Versicherte als private Zusatzversicherung abschließen können. Das Krankenhaustagegeld wird dann von der privaten Krankenkasse bezahlt, wenn der Versicherte bei einer Krankheit oder nach einem Unfall stationär in einem Krankenhaus oder einer Klinik behandelt wird, wobei der Versicherte die Höhe des Krankenhaustagegeldes in aller Regel selbst festlegen kann.
Zudem erbringt die Krankenhaustagegeldversicherung die Leistungen auch dann, wenn die Kinder des Versicherten stationär behandelt und der versicherte Elternteil ebenfalls im Krankenhaus untergebracht wird und im Fall einer Entbindung, auch wenn es sich um eine Hausgeburt handelt. Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag der stationären Behandlungsdauer in der fest vereinbarten Höhe an den Versicherungsnehmer ausbezahlt, wobei das Krankenhaustagegeld frei verwendet werden kann.
Das bedeutet, dass der Versicherte das Krankenhaustagegeld beispielsweise für den Erwerb von Zeitschriften, zum Bezahlen der Telefon- oder Fernsehgebühren im Krankenhaus, für Fahrtkosten seiner Angehörigen oder für eine Haushaltshilfe verwenden kann, die er für die Dauer seines Aufenthaltes einstellt.
Ebenso können Selbstständige oder Freiberufler das Krankenhaustagegeld zum Ausgleich der geschäftlichen Fixkosten oder für die Bezahlung einer Ersatzkraft nutzen. Gesetzlich Versicherte, die die Krankenhaustagegeldversicherung als private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Leistungen für den Ausgleich der Selbstbeteiligung verwenden, die sie bei stationären Aufenthalten erbringen müssen. Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenhaustagegeldversicherung die Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten erbringt.
Als Nachweis genügt somit eine Bescheinigung des Krankenhauses oder der Klinik über die Aufenthaltsdauer und die Diagnose. Allerdings gilt es, das Krankenhaustagegeld nicht mit dem Krankentagegeld zu verwechseln. Das Krankentagegeld dient dazu, den Verdienstausfall bei Krankheit auszugleichen, wobei Arbeitnehmer und Angestellte während der ersten sechs Wochen ihrer Krankheit sogenannte Lohnfortzahlungen von deren Arbeitgeber erhalten. |