Die Aufgabe der Insassenunfallversicherung besteht darin, den Versicherungsnehmer finanziell zu schützen, wenn es beim Lenken und Benutzen eines Fahrzeugs, beim Be- und Entladen oder beim Ein- und Aussteigen zu Unfällen mit Personenschäden kommt. Dabei handelt es sich bei der Insassenunfallversicherung um eine reine Summenversicherung, was bedeutet, dass die Versicherung ihre Leistung bis zu der vereinbarten Versicherungssumme unabhängig von der Schuldfrage erbringt. Für den Abschluss der Insassenunfallversicherung gibt es zwei mögliche Varianten, entweder nach dem Pauschalsystem oder nach dem Platzsystem. Beim Pauschalsystem zahlt die Versicherung die gesamte vereinbarte Versicherungssumme aus. Befinden sich mehr als zwei Insassen in dem Fahrzeug, erhöht die Versicherung die Summe zunächst um die Hälfte und teilt die Summe dann durch die Anzahl der Insassen. Beim Platzsystem findet eine Versicherung jedes einzelnen Platzes mit einer identischen Versicherungssumme statt. Sind weniger Plätze versichert als sich Personen in dem Fahrzeug befinden, werden die Versicherungssummen für die Insassen entsprechend nach unten korrigiert. Der Versicherungsschutz umfasst alle Insassen eines Fahrzeugs, lediglich Berufsfahrer sind ausgeschlossen, um damit sicherzustellen, dass keine Personen mitversichert sind, die sich ohne das Wissen oder die Zustimmung des Fahrzeughalters in dem Fahrzeug befinden. Im Rahmen einer Insassenunfallversicherung können der Tod von Insassen, Invalidität, Kosten für Krankenhausaufenthalte sowie Arbeitsunfähigkeit versichert werden. Tritt der Tod des Versicherungsnehmers innerhalb eines Jahres als Folge des Unfalls ein, zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme aus. Bei einem vollständigen oder teilweisen Verlust der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres, erhält er Versicherte die Invaliditätsfallsumme oder eine monatliche Rente, wobei die Höhe der Leistung nach dem Invaliditätsgrad gestaffelt ist. Bei einem erforderlichen Krankenhausaufenthalt zahlt die Versicherung bis maximal zwei Jahre nach dem Unfall Krankenhaustagegeld, bei einer Arbeitsunfähigkeit bis nach einem Jahr nach dem Unfall Krankentagegeld. Bei einer Kur wird jedoch keine Leistung erbracht. Grundsätzlich ähneln die Leistungen einer Insassenunfallversicherung den Leistungen einer privaten Unfallversicherung, wobei letztere auch in Bereichen außerhalb des Fahrzeuggebrauchs Anwendung findet.
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