Für die Berechnung der Beitrage in der privaten Krankenversicherung werden Faktoren wie der gewünschte Leistungsumfang, das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss sowie das sich daraus für die Versicherung ergebende Risiko zugrunde gelegt. Dabei setzt sich der Beitrag aus zwei Komponenten zusammen, aus einem Risikoanteil und einem Sparanteil.
Der Risikoanteil deckt die Kosten ab, die der Versicherte durch gegenwärtige Erkrankungen und die Inanspruchnahme der versicherten Leistungen verursacht. Durch den Sparanteil werden die sogenannten Alterungsrückstellungen gebildet. Dies hat den Hintergrund, dass die Annahme zugrunde gelegt wird, dass das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter steigt und ältere Versicherte wesentlich höhere Kosten verursachen als junge Versicherungsnehmer. Um zu gewährleisten, dass die erhöhten Kosten im Alter nicht durch Beitragserhöhungen finanziert werden müssen, werden eben jene Alterungsrückstellungen, vergleichbar mit dem Prinzip einer Lebensversicherung und auf versicherungsmathematischen Grundlagen, gebildet.
Der Sparanteil des Versicherungsbeitrags wird verzinslich angespart. Entstehen im Alter höhere Kosten als durch die Beiträge abgedeckt werden, werden die Fehlbeträge durch Entnahmen aus den Alterungsrückstellungen ausgeglichen. Allerdings sind die Alterungsrückstellungen kein individuelles Guthaben des einzelnen Versicherten, sondern dienen dem Kostenausgleich aller Versicherten innerhalb einer Risikogruppe.
Durch diese Alterungsrückstellungen zahlt somit zu Beginn der Versicherung insbesondere ein junger Versicherungsnehmer einen höheren Beitrag, als für die Abdeckung der durch ihn verursachten Kosten notwendig wäre. Dennoch ist der Beitrag eines jungen Versicherungsnehmers niedriger als der eines älteren Versicherungsnehmers, was letztendlich daran liegt, dass dem jüngeren Versicherten mehr Zeit verbleibt, um die erforderlichen Alterungsrückstellungen anzusparen. Generell gilt jedoch, dass die gesamte Beitragsberechnung immer auf der Ausgangssituation bei Vertragsabschluss basiert.
Die Bildung der Alterungsrückstellungen wird als Anwartschaftsdeckungsverfahren bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht das Umlageverfahren der GKV. Hierbei werden die erhöhten Kosten von älteren, kostenfrei oder geringverdienenden Versicherten durch die höheren Beiträge von jungen oder besserverdienenden Versicherten ausgeglichen.
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