Die Frage, ob sich eine Lebensversicherung als Produkt für die Altersvorsorge eignet, lässt sich zunächst mit einem “Ja” beantworten, wobei man hier zwischen kapitalbildenden, fondsgebundenen und Risikolebensversicherungen unterscheiden muss.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung gilt als sehr sicheres Produkt, sowohl im Hinblick auf die private Altersvorsorge als auch im Hinblick auf den Hinterbliebenschutz. Während der Vertragslaufzeit zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge ein, die verzinslich angespart werden. Je nach Vereinbarung erfolgt die Versicherungsleistung im Erlebens- oder im Todesfall, wobei sich die ausbezahlte Summe aus der Versicherungssumme inklusive garantierter Mindestverzinsung und möglichen Überschüssen zusammensetzt.
Meist kann darüber hinaus gewählt werden, ob die Auszahlung als einmalige Auszahlung, als lebenslange Rente oder als Kombination aus diesen beiden erfolgen soll. Da für Kapitallebensversicherungen strenge Regeln gelten, die sie sehr sicher machen, eignet sich die Kapitallebensversicherung insbesondere für sicherheitsorientierte Kunden sehr gut als Absicherung für das Alter.
Eine fondsgebundene Lebensversicherung dient zwar ebenfalls dazu, Vermögen anzusparen, allerdings kann die Ablaufleistung hierbei im Regelfall nicht garantiert werden. Die Beiträge des Versicherungsnehmers werden in Wertpapieren, meist in Investmentfonds angelegt. Das Risiko liegt allerdings beim Versicherungsnehmer, das bedeutet, er profitiert von positiven Wertentwicklungen, negative Wertentwicklungen gehen jedoch zu seinen Lasten.
Die Ablaufleistung ergibt sich aus den Wertschwankungen der Anlagepapiere. Insofern ist eine fondsgebundene Lebensversicherung als Produkt für die private Altersvorsorge eher für risikofreudige Kunden geeignet. Eine Risikolebensversicherung eignet sich eher nicht als Produkt für die private Altersvorsorge, sondern vielmehr als Schutz für die Hinterbliebenen. Risikolebensversicherung sind meist zu sehr günstigen Beiträgen möglich, allerdings erfolgt nur dann eine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt oder, sofern vereinbart, Berufsunfähigkeit eintritt.
Für den Fall, dass der Versicherungsfall nicht eintritt, ist in aller Regel keine Versicherungsleistung vorgesehen, allerdings bieten einige Anbieter an, die Risikolebensversicherung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. |